AGB/Gastaufnahmevertrag

Ferienwohnungen Traber- und Ferienhof Rathjen

Henning Rathjen

Wiesenstraße 11

24613 Aukrug-Homfeld



Vermietung Ferienwohnung

www.traberhof-rathjen.de

§1

Abschluss des Gastaufnahmevertrages



Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen (bzw. die Ferienwohnung verbindlich gebucht), wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.



Die Buchung kann mündlich, schriftlich, auch per Mail, oder per Telefax erfolgen. Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden.



Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

§2

Leistungen, Preise, Mindestaufenthalt und Bezahlung



Die vom Ferienhof geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot in Verbindung mit den Angaben im Gastgeberverzeichnis, Flyer bzw. Internet.



Die im Flyer bzw. Internet angegebenen Preise schließen alle verbrauchsabhängigen Nebenkosten ein, die Endreinigungskosten sind separat genannt.



Weitere Preisinformation im Internet unter www.traberhof-rathjen.de (Rubrik Ferienwohnungen) oder im Mietvertrag. 



Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt 2 Übernachtungen.



Mit Abschluss/Unterzeichnung des Mietvertrages wird eine Anzahlung in Höhe von 15% des Mietpreises fällig. Die Restzahlung ist bis 14 Tage vor Anreise auf das angegebene Konto zu überweisen.

§3

Rücktritt von der verbindlich gebuchten Ferienwohnung



Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Inhaber des Ferienhofes erklärt ausnahmsweise seine Zustimmung.



Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen. Der Inhaber des Ferienhofes muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen.



Üblicherweise wird der Wert der ersparten Aufwendungen pauschal mit 20% und bei Vermietung einer Ferienwohnung als angemessen anerkannt.



Die Anzahlung wird als Bearbeitungsgebühr einbehalten.



Der Inhaber des Ferienhofes hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf seinen Erfüllungsanspruch anrechnen lassen.



Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Beherbergungsbetrieb ein geringerer Schaden entstanden ist.



Die Rücktritterklärung ist an den Ferienhof zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.



Um Regressansprüche zu vermeiden, empfehlen wir dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-versicherung.

§4

Nichtbereitstellen der Ferienwohnung



Die Nichtbereitstellung der Unterkunft begründet eine Schadensersatzpflicht des Inhabers des Fereinhofes dem Gast gegenüber.

§5

Mängel an der Ferienwohnung



Der Betreiber des Ferienhofes haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast den Betreiber des Ferienhofes oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

§6

Haftung



Die vertragliche Haftung des Ferienhofes für Schäden, die nicht Körperschäden sind und für die der Inhaber des Ferienhofes oder dessen Erfüllungsgehilfen verantwortlich sind, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung beruht.



Der Ferienhof haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theater- und Konzertbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

§7

Verjährung



Vertragliche Ansprüche sowie Schadensersatzansprüche aus dem Gastaufnahmevertrag verjähren in zwei Jahren. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen einer Verjährung von drei Jahren.

§8

Gerichtsstand



Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Ferienhof ist ausschließlich der Sitz des Eigentümers: Aukrug-Homfeld



Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen des Ferienhofes der Sitz des Ferienhofes vereinbart.

§9a

Haustiere



Hunde sind nur nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt. Vor dem Haus und im Gartenbereich sind die Hinterlassenschaften zu beseitigen.



Der Halter hat dafür Sorge zu tragen, dass keine anderen Gäste durch die Tiere belästigt werden.

§9b

Gartenbereich



Die Benutzung des Gartens und der Gartenmöbel sowie der Spielgeräte jeglicher Form geschieht auf eigene Gefahr der Benutzer. Bei Kindern obliegt die Aufsichtspflicht den Erziehungsberechtigten.



Seitens der Eigentümer wird hier keine Haftung für Unfälle oder dergleichen übernommen.

§10

Sonstiges



Der Mietvertrag schließt die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ein und umgekehrt die AGB die Bestimmungen des Mietvertrages.



Alle Preisangaben, Gastgeberverzeichnis, Internet, Prospekte usw. sind ohne Gewähr.

§11

Unwirksamkeit



Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Gastaufnahmevertrages oder der Gastaufnahmebedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.





Aukrug-Homfeld, den 1. Mai 2010